LV+BSP Exit

Googeln Sie »Legaler Betrug«

Finanzprodukte mit nachteiligen Bedingungen und überzogenen Provisionen werden auch als legaler Betrug bezeichnet. Bei der Kapital-Lebensversicherung wurde diese Einschätzung jedoch bereits vor über 40 Jahren gerichtlich bestätigt. Seit dem Urteil von 1983 raten unabhängige Verbraucherschützer dringend von Lebensversicherungen ab. Heute können Sie sogar bei Schieflage Ihrer Lebensversicherung gesetzlich dazu verpflichtet werden die Prämien in vollem Umfang weiterzuzahlen:

LV+Bauspar EXIT kompakt »

Umwandlung ohne Kündigungsfrist

Die Auflösung von Lebensversicherungen (LV) und Bausparer (BSP) ist an gesetzliche Kündigungsfristen gebunden, die je nach Tarif bis zu 12 Monate dauern können. Wählen Sie stattdessen den Notausgang, der Ihnen ermöglicht von Mehrerlösen zu profitieren und Ihr Geld innerhalb von nur 18 Tagen direkt in Gold & Silber umzuwandeln. So erledigen Sie zwei Schritte auf einmal, ganz ohne eigene Kontobewegungen oder Bargeldabhebungen. Sagen Sie diesen Finanzprodukten Lebewohl:

EXIT für folgende Verträge »

  • Kapital-Lebensversicherungen
  • Er- und Ablebensversicherungen
  • Pensions- bzw. Rentenversicherungen
  • Indexgebundene Lebensversicherungen
  • Fondsgebundene Lebensversicherungen
  • Geförderte Zukunftsvorsorgen (Österreich)
  • Riester Renten (Deutschland)
  • Verträge Schweizer Versicherungsnehmer
  • Verträge einer betrieblichen Altersvorsorge (BAV)
  • Und alle Bausparverträge !

Die brisante Gesetzeslage §

Alles über die Abwicklung Ihrer Verträge, Voraussetzungen, Vorteile und Gebühren finden Sie an gleicher Stelle unter: Kreditrisiko EXIT

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) gab mit der Verbraucherzentrale Hamburg Anfang der 80er Jahre eine Broschüre namens „Versicherung ja, aber…“ heraus, in der zu lesen war:

»Die Lebensversicherung zur Altersversorgung ist ein legaler Betrug!« so ein erfahrener Steuerberater au München, »Die Kapital-Lebensversicherung ist zu 90% überhaupt keine Versicherung, sondern ein langfristiger Sparvertrag mit einer Rendite die oft unter der Inflationsrate liegt und damit gleich Null ist. Der Staat verschafft sich hier billige langfristige Kredite. Gewinner sind Staat und Versicherungsunternehmen, die hier Hand in Hand arbeiten.« Die Klage vom Deutschen Verband der Lebensversicherungsunternehmen gegen diese Äußerungen wurde im Juni 1983 jedoch abgewiesen! Laut Gericht dient diese Äußerung zur Aufklärung der Verbraucher über das Wesen der Lebensversicherung.
(Landgericht Hamburg, Aktenzeichen 74 O 47/83)

Auszug aus der BdV Pressemitteilung (01.06.2023):
Lebensversicherungen: 40 Jahre »Legaler Betrug«

»Lebensversicherungen sind legaler Betrug.« Mit diesem Satz verärgerte der BdV in den frühen 1980er-Jahren die Versicherer. Der Verband der Lebensversicherungsunternehmen strengte sogar eine Unterlassungsklage an und bescherte dem Verbraucherschutzverein damit unfreiwillig einen seiner ersten großen Erfolge. Am 3. Juni 1983 wies das Landgericht Hamburg die Klage ab. »Lebensversicherungen zur Altersvorsorge sind auch 40 Jahre später noch Murks! Das Jubiläum ist für uns kein Grund zum Feiern, im Gegenteil: Nach wie vor vertreibt die Branche diese völlig ungeeigneten Produkte und verhindert so, dass Menschen bedarfsgerecht fürs Alter vorsorgen«, sagt BdV-Vorstandssprecher Stephen Rehmke.

Diese Kritik bezieht sich nicht nur auf Kapitallebensversicherungen, sondern auch auf private Rentenversicherungen, Fondspolicen sowie Riester- und Rürup-Rentenversicherungen. »All diese Produkte helfen weder bei der Altersvorsorge noch bei der Vermögensbildung. Sie sind intransparent und überteuert«, sagt Rehmke. (www.bundderversicherten.de)

Das umstrittene RisikoBegrG (Deutschland) / Risikobegrenzungsgesetz:

Nach dem Motto »Einer für Alle & Alle für Einen« geht es um die Kollektive Haftung jedes Lebensversicherungskunden für jedes andere Lebensversicherungsunternehmen. Dieses komplizierte Regelwerk baut auf dem § 314 VAG auf und setzt sich detailliert mit in Schieflage geratene Lebensversicherer auseinander. Es sieht vor, kollektiv allen Lebensversicherungskunden flächendeckend die Leistungen zu kürzen um einen anderen in Schieflage geratenen Lebensversicherer zu retten.

Der umstrittene § 314 VAG (Österreich § 316 VAG) / Versicherungsaufsichtsgesetz:

Dieser umstrittene Notfall-Paragraph beschreibt eine Einzahlungspflicht bei Auszahlungsstopp, wenn Ihrer Versicherung die Pleite droht. Dieses Gesetz regelt wörtlich das »Zahlungsverbot und Herabsetzung von Leistungen«. Droht der Versicherung nun der Konkurs, bleibt Ihre Beitragspflicht als Kunde, die Prämien in voller Höhe weiter zu bezahlen, unverändert bestehen. Die Kundengelder und Versicherungsguthaben dienen in erster Linie der Konzernrettung. Der Staat hilft Ihnen also nicht.

Das umstrittene LVRG I & II (Deutschland) / Lebensversicherungsreformgesetz:

Dieses Wolf-im-Schafspelz-Gesetz beschreibt die Kürzung und Streichung großer Teile bisher garantierter Ablaufleistungen. Das als Konsumentenschutzgesetz getarnte und daher stark kritisierte Regelwerk, wörtlich »Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte«, regelt die Begrenzung sogenannter Bewertungsreserven, an denen Kunden am Ende der Laufzeit beteiligt sind, mit weitreichenden Folgen neu. Die Realität sind stark gekürzte Ablaufleistungen.

Das bekannte SAG (Österreich BaSAG) / Sanierungs- und Abwicklungsgesetz:

Dieses Gesetz hat zugegeben nichts mit Lebensversicherungen zu tun, da es um die Einlagensicherung von Bankeinlagen bis zu EUR 100.000,- geht. Alles darüber hinaus ist bei Pleite Ihrer Bank futsch. Jedoch sind Lebensversicherungen indirekt davon betroffen, da sie große Kundenvermögen bei Banken verwalten und selbst von diesem Gesetz ausgenommen sind. Es gibt also keine gesetzliche Einlagensicherung für die Pleite Ihrer Lebensversicherung, der »Altersvorsorge ohne Airbag«.

Die CAC Klausel bei EURO-Staatsanleihen / Collective Action Clause:

Diese Umschuldungsklausel verdient eher den Ausdruck Enteignungsklausel. Es geht wörtlich um »Eurozone-Staatsanleihen mit neu integriertem Gläubigerverzicht«, die es seit der Finanzkrise überschuldeten EURO-Staaten ermöglichen soll eine Rückzahlung an die Gläubiger (das kann auch Ihre Lebensversicherung sein) zu verhindern. Ein gesetzlich geregelter Teil- bzw. Totalverlust von EURO-Staatsanleihen also, in welche jede klassische Lebensversicherung investiert sein muss.

Der Fachbegriff RUN-OFF / Das Endlager für Lebensversicherungen:

Versicherungen stellen das Geschäft ein und stoßen Kundenverträge wie eine heiße Kartoffeln ab. Unter »Run-Off« versteht man also den Abstoß von Policen einer Risikosparte, meistens die Lebensversicherungen, an ein Abwicklungsunternehmen. Der Bund der Versicherten (BdV) zu diesem Vorgehen: »Der Run-Off in der Lebensversicherung degradiert die Versicherten und ihre Verträge zu einer Ware, aus der Investoren möglichst viel herauspressen wollen: Legaler Betrug 2.0!«

Weil jedes Gramm in Zukunft zählt