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LV-Polizzen EXIT

Die meisten Finanzprodukte zur Alters- und Pensionsvorsorge sind von langen Laufzeiten, ungünstigen Bedingungen und hohen Kosten gezeichnet sowie von Inflation geprägt. Von Lebensversicherungen raten unabhängige Verbraucherschützer sogar dringend ab. Wo staatliche Förderungen locken, sind lange Bindefristen versteckt. Hand aufs Herz, haben Sie wirklich verstanden, was Sie da einst unterschrieben haben? Gold & Silber versteht jedes Kind. Switchen Sie jetzt einfach um:

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Die Lebensversicherung zur Altersvorsorge ist ein »Legaler Betrug«:

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) gab mit der Verbraucherzentrale Hamburg Anfang der 80er Jahre eine Broschüre namens »Versicherung ja, aber…« heraus, in der unter anderem zu lesen war: »Die Lebensversicherung zur Altersversorgung ist ein legaler Betrug. Die Kapital-Lebensversicherung ist zu 90% überhaupt keine Versicherung, sondern ein langfristiger Sparvertrag mit einer Rendite die oft unter der Inflationsrate liegt und damit gleich Null ist. Der Staat verschafft sich hier billige langfristige Kredite. Gewinner sind Staat und Versicherungen, die hier Hand in Hand arbeiten.«

Eine Klage, vom »Deutschen Verband der Lebensversicherungsunternehmen« gegen diese Äußerungen, wurde im Juni 1983 jedoch gerichtlich abgewiesen! Laut Urteil dient diese Äußerung zur Aufklärung der Verbraucher über das Wesen der Lebensversicherung (Landgericht Hamburg, Aktenzeichen 74 O 47/83).

Lebensversicherungen: 40 Jahre »Legaler Betrug« (Auszug aus der BdV Pressemitteilung vom Juni 2023):
»Lebensversicherungen sind legaler Betrug.« Mit diesem Satz verärgerte der BdV in den frühen 1980er-Jahren die Versicherer. Der Verband der Lebensversicherungsunternehmen strengte sogar eine Unterlassungsklage an und bescherte dem BdV damit unfreiwillig einen seiner ersten großen Erfolge. Am 3. Juni 1983 wies das Landgericht Hamburg die Klage ab. »Lebensversicherungen zur Altersvorsorge sind auch 40 Jahre später noch Murks! Das Jubiläum ist für uns kein Grund zum Feiern, im Gegenteil: Nach wie vor vertreibt die Branche diese völlig ungeeigneten Produkte und verhindert so, dass Menschen bedarfsgerecht fürs Alter vorsorgen«, sagt BdV-Vorstandssprecher Stephen Rehmke.

Diese Kritik bezieht sich nicht nur auf Kapitallebensversicherungen, sondern auch auf private Rentenversicherungen, Fondspolicen sowie Riester- und Rürup-Renten. »All diese Produkte helfen weder bei der Altersvorsorge noch bei der Vermögensbildung. Sie sind intransparent und überteuert«, sagt Rehmke.

Fazit: Finanzprodukte mit nachteiligen Bedingungen und überzogenen Provisionen werden als legaler Betrug bezeichnet. Bei der Kapital-Lebensversicherung wurde diese Einschätzung vor über 40 Jahren gerichtlich bestätigt. Seit diesem Urteil von 1983 raten viele Verbraucherschützer dringend von Lebensversicherungen ab! Heute können Sie sogar, bei Schieflage Ihrer Lebensversicherung, gesetzlich dazu verpflichtet werden die Prämien in vollem Umfang weiterzuzahlen.

Der § 316 Versicherungsaufsichtsgesetz (Deutschland § 314 VAG):
Dieser umstrittene Notfall-Paragraph beschreibt eine Einzahlungspflicht bei Auszahlungsstopp, wenn Ihrer Versicherung die Pleite droht. Dieses Gesetz regelt wörtlich das »Zahlungsverbot und Herabsetzung von Leistungen«. Ist Ihre Versicherung nun in Schieflage, bleibt Ihre Beitragspflicht als Kunde, die Prämien in voller Höhe weiter zu bezahlen, unverändert bestehen. Die Kundengelder und Versicherungsguthaben dienen in erster Linie der Konzernrettung. Der Staat hilft Ihnen also nicht.

Das Risikobegrenzungsgesetz (Deutschland):
Nach dem Motto »Einer für Alle & Alle für Einen« geht es um die Kollektive Haftung jedes Lebensversicherungskunden für jedes andere Versicherungsunternehmen. Dieses komplizierte Regelwerk baut auf dem § 314 VAG auf und setzt sich detailliert mit in Not geratene Lebensversicherer auseinander. Es sieht vor, kollektiv allen Lebensversicherten flächendeckend die Leistungen zu kürzen um eine andere in Schieflage geratene Versicherung zu retten. Der Staat hilft Ihnen auch hier nicht.

Das Lebensversicherungsreformgesetz (Deutschland):
Dieses Wolf-im-Schafspelz-Gesetz beschreibt die Kürzung und Streichung bisher garantierter Ablaufleistungen. Das als Konsumentenschutzgesetz getarnte und daher stark kritisierte Regelwerk »Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte« regelt die Begrenzung der Bewertungsreserven an denen Kunden am Ende der Laufzeit beteiligt sind mit weitreichenden Folgen neu. Die Realität sind stark gekürzte Ablaufleistungen. Auch hier keine Hilfe.

Fazit: Der Bund der Versicherten (BdV) bestätigte 2023 erneut, dass alle kapitalbildenden Versicherungen zur Altersvorsorge und Vermögensbildung ungeeignet sind. Die jüngste Pleite des Fondspolicen-Lebensversicherers FWU 2024 bestätigt das. Laut BdV sind die Gesamtkosten bei Fondspolicen sogar fast ein Drittel höher, als die der ohnehin schon teuren klassischen Tarife. Der Ex-Vorstand einer Versicherung, Sven Enger, spricht bei FLVs von »Freiwilliger Geldvernichtung.«

Die CAC-Klausel (Collective Action Clause):
Diese Umschuldungsklausel verdient eher den Ausdruck Enteignungsklausel. Es geht wörtlich um »Eurozone-Staatsanleihen mit neu integriertem Gläubigerverzicht«, die es seit der Finanzkrise überschuldeten EURO-Staaten ermöglichen soll eine Rückzahlung an die Gläubiger (das kann auch Ihre Lebensversicherung sein) zu verhindern. Ein gesetzlich geregelter Teil- bzw. Totalverlust von EURO-Staatsanleihen in welche jede klassische Lebensversicherung investiert sein muss.

Der RUN-OFF »Das Endlager für Lebensversicherungen«:
Versicherungen stellen das Geschäft ein und stoßen Kundenverträge wie eine heiße Kartoffeln ab. Unter »Run-Off« versteht man also den Abstoß von Policen einer Risikosparte (meistens die Lebensversicherung) an ein Abwicklungsunternehmen. Der Bund der Versicherten (BdV) zu diesem Vorgehen: »Der Run-Off in der Lebensversicherung degradiert die Versicherten und ihre Verträge zu einer Ware, aus der Investoren möglichst viel herauspressen wollen: Legaler Betrug 2.0!«

Fazit: Auch der Ex-Versicherungsmanager Sven Enger mahnt: »Raus aus der Lebensversicherung! Mein Appell ist aktiv zu werden, ehe es zu spät ist.« Er war 23 Jahre in ihrem Dienste tätig, begann beim Deutschen Ring, war Vertriebsdirektor bei Delta Lloyd, Vorstand der Skandia Lebensversicherung und zuletzt Geschäftsführer von Standard Life Deutschland. In seinem Buch »ALT, ARM UND ABGEZOCKT« rechnet er mit der Lebensversicherungsindustrie ab.

Bis zu 80% aller LV-Verträge werden vorzeitig storniert:
Die Lebensversicherung ist als Altersvorsorge ungeeignet, denn »Storno ist Standard«. Insbesondere bei langen Laufzeiten ist eine vorzeitige Kündigung bereits der Normalfall! Zu all diesen Schlüssen kam der Bund der Versicherten (BdV) in einer 2020 veröffentlichten Presseaussendung und sieht einen Beweis dafür, dass all diese Produkte zur Altersvorsorge nichts taugen: »Leider erkennen die meisten Versicherten zu spät, dass die Lebensversicherung zur Altersvorsorge legaler Betrug ist«, so der damalige BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein: Besser wäre es, eine LV erst gar nicht abzuschließen.

Über 30% aller LV-Verträge sind aktuell stillgelegt:
Das online Versicherungsmagazin procontra veröffentlichte im großen »LV-Check 2025«, nach einer Bilanzanalyse von 60 deutschen Lebensversicherern, dass fast ein Drittel aller Lebensversicherungen beitragsfrei sind! Um genau zu sein, aktuell sind 30,7% aller Kundenverträge prämienfreigestellt bzw. stillgelegt. Die höchste Quote verzeichnete die Kollektivsparte, gefolgt von der Rentenversicherung, Fondsgebundenen-Lebensversicherung, Kapital-Lebensversicherung sowie Risiko- bzw. Ablebensversicherung. Mit einer Lebensversicherung in Rente zu gehen, ist lt. BdV heute die absolute Ausnahme.

Fazit: Die Lage der Solvenz bei Lebensversicherungen ist dramatisch, allein in Deutschland sind 2021 ganz 23 Unternehmen vom Bund der Versicherten (BdV) »angezählt« worden. Zwei Lebensversicherer gingen nebenbei in der EU erst unlängst pleite (EUROVITA 2023, FWU 2024)! Der BdV wies in einer Pressemitteilung 2021 darauf hin, dass 23 der 80 untersuchten Lebensversicherungsunternehmen in ernsten Schwierigkeiten stecken. Deren »Leistungsversprechen« vielleicht auch?

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